Dienstag, 23. August 2016

Einmischung der Richterschaft in Hochschulangelegenheiten ist nicht erlaubt

Die Richter/innen sind unterschiedlich. Es mischt sich schon nicht jede/r in Wissenschaftliche angelegenheiten ein. Manche richter/innen sind 60 Jahre alt und somit von einer anderen Generation. Die Lehre, Forschung und Wissenschaft muss frei sein und so handeln können. Auch die Einmischung der Bevölkerung ist als kritisch zu beurteilen. Viele können die Tragweite dessen nicht Erkennen. Das Verhalten der Nationalsozialisten, also dass sie Druck auf Hochschulen ausübten in puncto Judenverfolgung  war nicht erwünscht und wurde und wird bis heute vom Ausland schwer verurteilt. Gemeint war damit eine Art "judenfreie" Universität. Das war durchaus frauenfeindlich geprägt, da Jüdinnen sich an Hochschulen befanden. Nach wie vor finden Einmischungen statt. Richter/innen steht das nicht zu. Männer besetzten stark vorallem an Universitäten die Räume für sich und drängten Frauen heraus. Deutlich wurde dies speziell auch gegenüber der Sophie Scholl, die wegen ein paar Flugblättern zum Tode verurteilt wurde.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen