Seine neue Freundin ist aus dem Osten.
Bei dem solidaritätszuschlag handelt es sich durchaus um eine
Ungleichbehandlung. Eine kurze Aufbauhilfe Ost wäre nach der
Wiedervereinigung möglich gewesen aber mehr nicht.
Der Bund der Steuerzahler ist gegen den Soli:
durch den soli kann gerade die ehemaligen SED-Leute zu sehr unterstützt werden.
Zum Begriff "Solidarität" hier, da er als "Soli" zu undifferenziert benutzt wird. Im rechtlichen Sinn kann eine Problematik durchaus dadurch bestehen dass Interpretationen des Begriffes möglich sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4t
Da das Wort Solidarität von der Arbeiterklasse und Gewerkschaft benutzt wurde wirkt er "alternativ". Dahinter kann sich aber gerade eine Form von Ausbeutung und Unterdrückung des Westens verbergen.
Ius soli statt Ius sanguinis
"Das ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird auch als Geburtsprinzip oder Geburtsortsprinzip bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2000 gilt es in Deutschland neben dem Abstammungsprinzip.
- Voraussetzungen des ius soli sind:
- Geburt des Kindes in Deutschland,
- ein Elternteil hält sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder besitzt eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis.
- Das Kind muss sich bei Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden."
(Text ist von der Homepage der Bundesregierung)
Es wird somit seit dem jahr 2000 der Geburtsort vor das Abstammungsprinzip gestellt, da zu wenig Geburten von den Deutschen selbst vorhanden sind, die sie selbst auf kränkenste Art und weise im Westen verhindert haben.. Der ius soli ist kein geburtsprinzip, sondern nur ein Geburtsortprinzip.
Der Soli könnte also durchaus für ostdeutsche Geburten dann so komisch parteiisch dann sein.
Die Abstammung wäre entscheinder schon. Es werden sonst darüber im Prinzip ein Sozialhilfeempfänger nach dem anderen dann gezüchtet. Manche Babys leben ja teilweise bereits schon von geburt an in einer Pflegefamilie
Hier ein Text über den soli: "Pläne zur Abschaffung vom Soli ab 2020
Seit
der deutschen Wiedervereinigung wird der Solidaritätszuschlag erhoben.
Alles über die Erhebung des Solis und wer die Abgabe abführen muss.
Mittlerweile wird der Soli nicht mehr nur dafür aufgewendet, die Kosten
der Einheit zu decken.
Thema Solidaritätszuschlag: Die Fakten
Der
Solidaritätszuschlag ist im Volksmund auch als „Soli“ bekannt und wird
in Deutschland von jedermann erhoben, der eine festgesetzte
Jahreseinkommensteuer überschreitet. Den Soli gibt es seit dem 1. Juli
1991 – damals wurde die Abgabe erst einmal auf ein Jahr festgelegt. Die
Höhe des Solidaritätszuschlags lag damals bei 7,5 Prozent der
Einkommensteuer. Nachdem der Soli dann für die Jahre 1993 und 1994
ausgesetzt wurden war, führte ihn die Bundesregierung 1995 wieder ein.
Beim Soli handelt es sich um eine Bundessteuer, die als direkte Steuer
dem Bund zusteht.
Der Solidaritätszuschlag wird als
Ergänzungsabgabe erhoben und zusätzlich zur Einkommensteuer,
Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer gezahlt. Heute wird der
Soli in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer erhoben und ist
einkommensabhängig. Liegt die Einkommensteuer bei mehr als 972,- Euro
bei Singles und bei mehr als 1.944,- Euro bei einer Zusammenveranlagung,
fällt zusätzlich der Soli an. Der Solidaritätszuschlag steigt bemessen
am Einkommen kontinuierlich bis zur Höchstgrenze von 5,5 Prozent an, die
aber bereits bei 1.340,- Euro für Singles fällig sind. Im Jahr 2009
spülte allein der Soli dem deutschen Bund fast zwölf Milliarden Euro
zusätzlich in die Kassen. Schon seit Jahren wird Kritik über die
Erhebung dieser Zusatzabgabe laut: Sind es tatsächlich nur die
ostdeutschen Bundesländer, die Unterstützung brauchen?
Solidaritätszuschlag: Viele Missverständnisse
In
der Bevölkerung herrscht noch immer allerlei Unwissen zum Thema Soli.
So wird oft missverständlich angenommen, dass der Solidaritätszuschlag
nur von Steuerpflichtigen aus den alten Bundesländern erhoben wird. In
Wirklichkeit zahlt in Deutschland aber jedermann den Soli, der den
Jahreseinkommenssteuerbetrag von 972,- Euro überschreitet. Behauptungen,
der Soli würde allein im Westen zur Kostendeckung der deutschen Einheit
angesetzt werden, sind also schlichtweg falsch.
Der
Solidaritätszuschlag ist längst zum Symbol für den teuren Aufbau Ost
avanciert. Ursprünglich wurde der Soli 1991 nach der Wiedervereinigung
ja auch tatsächlich eingeführt, um den von Planwirtschaft und Verfall
gebeutelten Osten in blühende Landschaften zu verwandeln. Noch Helmut
Kohl war guter Dinge, dass der Aufbau Ost mit einer zeitweisen
Anschubfinanzierung und Investitionen 40 Jahre schnell aufholen würde.
Zwischen
den Bundesländern und dem Bund besteht seit 1995 zusätzlich ein
Solidarpakt. Damit kommen den ostdeutschen Bundesländern im Rahmen des
Länderfinanzausgleichs spezielle Ergänzungszuweisungen zu. Nach dem
Solidarpakt I läuft bis 2019 der Solidarpakt II, aber es gibt bereits
Diskussionen, ob der Solidaritätszuschlag auch danach weiter erhoben
werden soll. Heute fließen so insgesamt 156 Milliarden Euro in die
Kommunen und den Ausbau der Infrastruktur. Die Mittel aus dem
Solidarpakt werden oft mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt, werden
tatsächlich aber nicht wie der Soli von den steuerpflichtigen Bürgern
mit der Einkommensteuer erbracht, sondern über den
Länderfinanzausgleich.
Der Solidaritätszuschlag in der Kritik
Der
Solidaritätszuschlag steht immer wieder in der Kritik. Die Einnahmen
sind übrigens nicht zwecksgebunden und fließen nicht ausschließlich in
den Aufbau Ost: Der Soli wurde auch für Kriegsausgaben und als
Unterstützung für Länder Ost- und Südeuropas aufgewendet. Das
Bundesverfassungsgericht wird erneut über die Verfassungsmäßigkeit des
Solidaritätszuschlags entscheiden. Falls der Soli nicht für
grundgesetzkompatibel erklärt werden sollte, können Steuerzahler mit
einer Rückzahlung der Beiträge für offene Steuererklärungen ab 2005
rechnen. Steuerzahler können anhand des Vorläufigkeitsvermerks auf ihrer
Steuererklärung prüfen, ob sie gegebenenfalls für eine Rückerstattung
des Solis in Frage kommen.
Der Soli wird heute für verschiedenste
Ausgaben aufgewendet, da seine Verwendung nicht zweckgebunden ist.
Experten fordern, in Verbindung mit dem auslaufenden Solidarpakt II ab
2020 eine zielgerichtete Förderung für finanzschwache Bundesländer
aufzulegen, die nicht mehr an die neuen Bundesländer gebunden ist.
Bislang liefern Studien zu der Verwendung der Milliarden aus dem
Solidarpakt aber ein äußerst ernüchterndes Bild: Nach einem Gutachten
der TU in Dresden wurde allein 2005 die Hälfte der Finanzmittel aus dem
Solidarpakt falsch verwendet. Nur das Bundesland Sachsen konnte mit
einer vorbildlichen Finanzmittelverwendung punkten." Aus www.cecu.de