Sonntag, 18. Oktober 2015

für diese Flüchtlingstätigkeiten bestehen hohe ansprüche

Für schwierigeTätigkeiten bei den Flüchtlingen suchen sie  noch Personen mit Sprachkenntnissen, wie z.B. arabisch, das ist unverschämt, weil das wird kaum bezahlt. WEr kann hier schon arabisch. Die Stelle des von ihnen anvisierten Sprachgenies, das neben arabisch auch noch z.B,.Kenntnisse  in persisch, kurdisch,  oder Balkansprachen besitzen sollte, ist darüberhinaus für ein Jahr befristet. Eventuell Teilzeit vielleicht auch noch.

 Bei einer anderen Stelle ist es ähnlich: Es werden hohe Sprachkenntnisse gebraucht:
"Berufliche Erfahrung in der Arbeit mit Menschen aus anderen Kulturkreisen und interkulturelle Kompetenz ist Voraussetzung. Sie sprechen Englisch, Französisch oder Arabisch".

http://www.stepstone.de/stellenangebote--Koordinator-m-w-Fluechtlinge-Migration-bundesweit-Fortbildungsakademie-der-Wirtschaft-FAW-gGmbH--3505340-inline.html
Jemand muss direkt mit Migrant/innen in Arabisch sprechen können.

"Ausbildung und Erfahrung in der Flüchtlingsarbeit oder mehrjährige Berufserfahrung"
  • Grundlagenkenntnisse im Ausländer-, Asylbewerberleistungs-, Sozialhilfe- und Verwaltungsrecht sowie in angrenzenden Rechtsbereichen
  • Gute bis sehr gute Kenntnisse in den Sprachen Deutsch und Englisch
  • Idealerweise Sprachkenntnisse in einer weiteren Sprache aus dem arabischen bzw. mittel-asiatischen Sprachraum (Arabisch, Kurdisch, Paschto, Urdu, Persisch/Dari, etc.)"
Weitere: "
  • Nach Möglichkeit Erfahrung in der Betreuung von Menschen
  • Team-, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
  • Befähigung für die interkulturelle Tätigkeit
  • Fremdsprachen sind von Vorteil
  • Organisationstalent, Selbständigkeit, Eigenverantwortung
  • sehr gute PC-Kenntnisse (MS-Office)
  • PKW Führerschein wünschenswert
  • Wünschenswert „Erfahrung mit Betreuungseinsätzen“ evtl. Aus- und Fortbildung Betreuungs-helfer bzw. Betreuungsfachausbildung in einer Hilfsorganisation"


Es wird mehr Wohnraum gebraucht. Flüchtlinge in Turnhallen unterzubringen und dafür Sportunterrricht ausfallen zu lassen kann nicht akzeptiert werden. Der Sport sollte dann eventuell zumindest  manchmal draussen stattfinden, z.B kurzes Joggen und andere Gymnastikübungen auf dem Schulhof oder einem Waldweg. man weiss  sowieso nicht wie sie auf Turnhallen kommen. Der Turnhallenboden dort muss dann neu gemacht werden.
Geeigneter sind da und vielleicht billiger z.B. ältere Büro- oder Firmengebäude oder ein Teil der Volkshochschulen, also z.B. dort das OG. Über Weihnachten und Neujahr findet dort nichts statt eigentlich.

Freitag, 2. Oktober 2015

Solo mit dem Soli

Seine neue Freundin ist aus  dem Osten.
Bei dem solidaritätszuschlag handelt es sich durchaus um eine Ungleichbehandlung. Eine kurze Aufbauhilfe Ost wäre nach der Wiedervereinigung möglich gewesen aber mehr nicht.
Der Bund der Steuerzahler ist gegen den Soli:
Dazu mehr in dem Beitrag. http://www.br.de/nachrichten/solidaritaetszuschlag-ost-west-kritik-100.html

durch den soli kann gerade die ehemaligen SED-Leute zu sehr unterstützt werden.


Zum Begriff  "Solidarität" hier, da er als "Soli" zu undifferenziert benutzt wird. Im rechtlichen Sinn kann eine Problematik  durchaus dadurch bestehen dass Interpretationen des Begriffes möglich sind.
https://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4t
Da das Wort Solidarität von der Arbeiterklasse und Gewerkschaft benutzt wurde wirkt er "alternativ". Dahinter kann sich aber gerade eine Form von Ausbeutung und Unterdrückung des Westens verbergen.


Ius soli statt Ius sanguinis

"Das ius soli (wörtlich: Recht des Bodens) verknüpft den Erwerb der Staatsangehörigkeit mit dem Geburtsort und wird auch als Geburtsprinzip oder Geburtsortsprinzip bezeichnet. Seit dem 1. Januar 2000 gilt es in Deutschland neben dem Abstammungsprinzip.
  • Voraussetzungen des ius soli sind:
    - Geburt des Kindes in Deutschland,
    - ein Elternteil hält sich seit acht Jahren rechtmäßig in Deutschland auf und ist freizügigkeitsberechtigter Unionsbürger oder gleichgestellter Staatsangehöriger eines EWR-Staates oder besitzt eine Aufenthaltserlaubnis-EU oder Niederlassungserlaubnis.
  • Das Kind muss sich bei Erreichen der Volljährigkeit zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ausländischen Staatsangehörigkeit entscheiden."


(Text ist von der Homepage der Bundesregierung)


Es wird somit seit dem jahr 2000 der Geburtsort vor das Abstammungsprinzip gestellt, da zu wenig Geburten von den Deutschen selbst vorhanden sind, die sie selbst auf kränkenste Art und weise im Westen verhindert haben.. Der ius soli ist kein geburtsprinzip, sondern nur ein Geburtsortprinzip.


Der Soli könnte also durchaus für ostdeutsche Geburten dann so komisch parteiisch dann sein.


Die Abstammung wäre entscheinder schon. Es werden sonst darüber im Prinzip ein Sozialhilfeempfänger nach dem anderen dann gezüchtet. Manche Babys leben ja teilweise bereits schon von geburt an in einer Pflegefamilie

Der Soli sollte so schnell wie möglich abgeschafft werden

Hier ein Text über den soli: "Pläne zur Abschaffung vom Soli ab 2020

Seit der deutschen Wiedervereinigung wird der Solidaritätszuschlag erhoben. Alles über die Erhebung des Solis und wer die Abgabe abführen muss. Mittlerweile wird der Soli nicht mehr nur dafür aufgewendet, die Kosten der Einheit zu decken.


Thema Solidaritätszuschlag: Die Fakten

Der Solidaritätszuschlag ist im Volksmund auch als „Soli“ bekannt und wird in Deutschland von jedermann erhoben, der eine festgesetzte Jahreseinkommensteuer überschreitet. Den Soli gibt es seit dem 1. Juli 1991 – damals wurde die Abgabe erst einmal auf ein Jahr festgelegt. Die Höhe des Solidaritätszuschlags lag damals bei 7,5 Prozent der Einkommensteuer. Nachdem der Soli dann für die Jahre 1993 und 1994 ausgesetzt wurden war, führte ihn die Bundesregierung 1995 wieder ein. Beim Soli handelt es sich um eine Bundessteuer, die als direkte Steuer dem Bund zusteht.

Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe erhoben und zusätzlich zur Einkommensteuer, Kapitalertragssteuer und Körperschaftssteuer gezahlt. Heute wird der Soli in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer erhoben und ist einkommensabhängig. Liegt die Einkommensteuer bei mehr als 972,- Euro bei Singles und bei mehr als 1.944,- Euro bei einer Zusammenveranlagung, fällt zusätzlich der Soli an. Der Solidaritätszuschlag steigt bemessen am Einkommen kontinuierlich bis zur Höchstgrenze von 5,5 Prozent an, die aber bereits bei 1.340,- Euro für Singles fällig sind. Im Jahr 2009 spülte allein der Soli dem deutschen Bund fast zwölf Milliarden Euro zusätzlich in die Kassen. Schon seit Jahren wird Kritik über die Erhebung dieser Zusatzabgabe laut: Sind es tatsächlich nur die ostdeutschen Bundesländer, die Unterstützung brauchen?

Solidaritätszuschlag: Viele Missverständnisse

In der Bevölkerung herrscht noch immer allerlei Unwissen zum Thema Soli. So wird oft missverständlich angenommen, dass der Solidaritätszuschlag nur von Steuerpflichtigen aus den alten Bundesländern erhoben wird. In Wirklichkeit zahlt in Deutschland aber jedermann den Soli, der den Jahreseinkommenssteuerbetrag von 972,- Euro überschreitet. Behauptungen, der Soli würde allein im Westen zur Kostendeckung der deutschen Einheit angesetzt werden, sind also schlichtweg falsch.

Der Solidaritätszuschlag ist längst zum Symbol für den teuren Aufbau Ost avanciert. Ursprünglich wurde der Soli 1991 nach der Wiedervereinigung ja auch tatsächlich eingeführt, um den von Planwirtschaft und Verfall gebeutelten Osten in blühende Landschaften zu verwandeln. Noch Helmut Kohl war guter Dinge, dass der Aufbau Ost mit einer zeitweisen Anschubfinanzierung und Investitionen 40 Jahre schnell aufholen würde.

Zwischen den Bundesländern und dem Bund besteht seit 1995 zusätzlich ein Solidarpakt. Damit kommen den ostdeutschen Bundesländern im Rahmen des Länderfinanzausgleichs spezielle Ergänzungszuweisungen zu. Nach dem Solidarpakt I läuft bis 2019 der Solidarpakt II, aber es gibt bereits Diskussionen, ob der Solidaritätszuschlag auch danach weiter erhoben werden soll. Heute fließen so insgesamt 156 Milliarden Euro in die Kommunen und den Ausbau der Infrastruktur. Die Mittel aus dem Solidarpakt werden oft mit dem Solidaritätszuschlag verwechselt, werden tatsächlich aber nicht wie der Soli von den steuerpflichtigen Bürgern mit der Einkommensteuer erbracht, sondern über den Länderfinanzausgleich.

Der Solidaritätszuschlag in der Kritik

Der Solidaritätszuschlag steht immer wieder in der Kritik. Die Einnahmen sind übrigens nicht zwecksgebunden und fließen nicht ausschließlich in den Aufbau Ost: Der Soli wurde auch für Kriegsausgaben und als Unterstützung für Länder Ost- und Südeuropas aufgewendet. Das Bundesverfassungsgericht wird erneut über die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags entscheiden. Falls der Soli nicht für grundgesetzkompatibel erklärt werden sollte, können Steuerzahler mit einer Rückzahlung der Beiträge für offene Steuererklärungen ab 2005 rechnen. Steuerzahler können anhand des Vorläufigkeitsvermerks auf ihrer Steuererklärung prüfen, ob sie gegebenenfalls für eine Rückerstattung des Solis in Frage kommen.

Der Soli wird heute für verschiedenste Ausgaben aufgewendet, da seine Verwendung nicht zweckgebunden ist. Experten fordern, in Verbindung mit dem auslaufenden Solidarpakt II ab 2020 eine zielgerichtete Förderung für finanzschwache Bundesländer aufzulegen, die nicht mehr an die neuen Bundesländer gebunden ist. Bislang liefern Studien zu der Verwendung der Milliarden aus dem Solidarpakt aber ein äußerst ernüchterndes Bild: Nach einem Gutachten der TU in Dresden wurde allein 2005 die Hälfte der Finanzmittel aus dem Solidarpakt falsch verwendet. Nur das Bundesland Sachsen konnte mit einer vorbildlichen Finanzmittelverwendung punkten." Aus www.cecu.de