Donnerstag, 12. Januar 2012

"Und Morgen bin ich vielleicht tod"

Das Leben unter Betreuung ist für viele Betroffene mehr wie ein Balancieren auf einem Seil. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand abstürzt. Vieles sind zu hohe und unrealistische Anforderungen. Ein Leben in einem "Absurdistan". Was bringen jemand der stirbt, so kleinbürgerliche Sätze, wie:
"Seien Sie bitte pünktlich". Das sind Unterstellungen, weil viele Betroffene sind pünktlich, können aber nichts für ihre Erkrankung. Wer Pünklichkeit will, sollte nicht misshandeln.
Ärzte geben an einige Betroffene kein Attest aus , dass der Betroffene geschäftsfähig ist, obwohl sie dafür die Gebühr erhalten würden. Einige Gutachter behaupten in ihren oft nicht wissenschaftlichen Gutachten schlichtweg Unsinn.  Gutachter erhalten für teilweise unmögliche Gutachten doch einiges  an Geld, was z.B. ein Student ja umsonst z.B. in einer Studienarbeit erledigt.  Auch ein Journalist macht Befragungen und entwickelt danach um einiges schneller wie oben genannte  Schlafmützen einen Bericht oder einen Artikel.


http://www.heise.de/tp/artikel/27/27399/1.html
http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/331876/

Meist wollen die Betreuten Kontoführung und Post selbständig machen, weil immer wieder Betreute angeben der Betreuer bediene sich am Konto, oder verwende Post gegen den Betreuten. Ein Betreuter gibt an, sein Betreuer würde bei ihm pro Monat 200 Euro Rente abkassieren, so dass er jetzt bettelt. Er erhält allerdings eine Rente ungefähr von dem Betrag über dem Sozialhilfesatz. Er sagt er brauche das Geld für ärztliche Behandlung. Grundsätzlich muss jeder Rentner seine Rente ganz erhalten, weil der Sozialhilfesatz zu wenig ist, auch bereits für Miete.

Es wird vom Betreuungsgericht behauptet, dass die Vergütung für den Betreuer nach der VBVG unabhängig von seiner Leistung sei. Das steht aber so nicht drin, in dem Sinn, der Betreuer habe das grundsätzlich ohne das er etwas tun muss zu erhalten. Es handelt sich bei VBVG mehr um eine Art Vergütungskatalog, der Inhalte nicht mit einbezieht. Für die Betroffenen, die keine Juristen sind, und sich keinen Anwalt leisten können ist das Überforderung. Die Pflichten des Betreuers sind im BGB angegeben und das ist als vorrangig zu bewerten. Grundsätzlich wären Vergehen gegenüber dem Betreuten durch den Betreuer, wie der erwähnte Diebstahl von 200,--Euro insofern zu ahnden, dass der Betreute die von ihm gewünschte medizinische Hilfe erhält, so dass es ihm dann besser geht. Die Richter weichen da dann oft vor Verantwortung aus. Der Betreute wird darauf verwiesen, eine Klage gegen den Betreuer zu erheben, was aber wiederum jemand, der unter Betreuung steht nicht so ohne weiteres ohne Anwalt tun kann. Desweiteren ist es nicht möglich bei einem Oberlandesgericht ohne Anwalt Beschwerde gegen Betreuung zu erheben. Die Klage hat oft keine Aussicht auf Erfolg. Die meisten Anwälte lehnen die Übernahme eines Falles ab.
"Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden", so das BGB. Die Ministerien haben schon länger Kenntnis davon, dass Betreuung gegen den Willen von Menschen bestellt wird und tun nichts dagegen. Den betreffenden Richter sind Grenzen zu setzen.
Die Aufgabe der von Betreuung betroffenen, wie auch der Bevölkerung ist es nicht eine Dienst- und Fachaufsicht gegenüber Richtern auszuüben, so dass diese Gesetze einhalten.