Das Leben unter Betreuung ist für viele Betroffene mehr wie ein Balancieren auf einem Seil. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jemand abstürzt. Vieles sind zu hohe und unrealistische Anforderungen. Ein Leben in einem "Absurdistan". Ärzte geben an einige Betroffene kein Attest aus , dass der Betroffene geschäftsfähig ist, um so die Betreuung zu verhindern, obwohl sie dafür die Gebühr erhalten würden. Einige Gutachter behaupten in ihren oft nicht wissenschaftlichen Gutachten schlichtweg Unsinn.
http://www.heise.de/tp/artikel/27/27399/1.html
Meist wollen die Betreuten Kontoführung und Post selbständig machen, weil immer wieder Betreute angeben der Betreuer bediene sich am Konto, oder verwendet Post gegen den Betreuten. Ein Betreuter gibt an, sein Betreuer würde bei ihm pro Monat 200 Euro Rente abkassieren, so dass er jetzt bettelt. Er erhält allerdings eine Rente ungefähr von dem Betrag über dem Sozialhilfesatz. Er sagt er brauche das Geld für ärztliche Behandlung. Grundsätzlich muss jeder Rentner seine Rente ganz erhalten, weil der Sozialhilfesatz zu wenig ist, auch bereits für Miete. Er sagt er brauche das Geld für ärztliche Behandlung.
Es wird vom Betreuungsgericht behauptet, dass die Vergütung für den Betreuer nach der VBVG unabhängig von seiner Leistung sei. Das steht aber so nicht drin, in dem Sinn, der Betreuer habe das grundsätzlich ohne das er etwas tun muss zu erhalten. Es handelt sich bei VBVG mehr um eine Art Vergütungskatalog, der Inhalte nicht mit einbezieht. Für die Betroffenen, die keine Juristen sind, und sich keinen Anwalt leisten können ist das Überforderung. Die Pflichten des Betreuers sind im BGB angegeben und das ist als vorrangig zu bewerten. Grundsätzlich wären Vergehen gegenüber dem Betreuten durch den Betreuer, wie der erwähnte Diebstahl von 200,--Euro durch einen Betreuer insofern zu ahnden, dass der Betreute die von ihm gewünschte medizinische Hilfe erhält, so dass es ihm dann besser geht.
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