Freitag, 29. Januar 2016

Der Kündigungsgrund Krankheiten ist nicht erlaubt

Die Arbeitgeber täuschen oft etwas anderes vor. Der Grund für Kündigungen auch auf dem Wohnungsmarkt sind Krankheiten. Die Deutschen haben im Ausland keinen Krankenversicherungsschutz, deshalb wird dort eine Arbeitsaufnahme erschwert. Längerfristige Auslandskrankenversicherungen z.B. wegen einer Arbeit für zwei jahre sind mit einer Vorkasse im Krankheitsfall verbunden, was aber bei längerer Krankheit teuer ist und gar kein Geld dafür da ist. Es ist nicht sicher ob diese versicherung dann bei Vorlage der Rechnung die Kosten übernimmt. Bei manchen Fällen wo nicht bezahlt werden übernehmen sie keine Kosten trotz abgeschlossener Versicherung. Dort stecken sie die Beiträge ein und helfen nicht
Mitgliedschaft im mieterschutzbund oder der Gewerkschaft kostet etwas.

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