Dienstag, 23. September 2014

Nachstellung und Zur Schaustellung

Stalking:
 ist das willentliche und wiederholte (beharrliche) Verfolgen oder Belästigen einer Person, deren physische oder psychische Unversehrtheit dadurch unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt werden kann. Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand (in Deutschland als „Nachstellung“) und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.

aus: http://de.wikipedia.org/wiki/Stalking.

Flaunting:
Nicht aufgegriffen wurde bisher eigentlich der Begriff der zur Schaustellung des Opfers (flaunting of the victim), der Vorführung auch in einer hilflosen Lage, beispielsweise im Alter.  Obwohl das Schausteller-Milieu (im mittelalter: "die fahrenden Leute") oft kritisiert wurde, wird gerade eigentlich so etwas betrieben.

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