Sonntag, 22. Juni 2014

Alles muss günstig sein

Verboten sind Formen der Überteuerung, wie z.B. Wucher, Ausbeutung und Ausnutzung ohne Bezahlung. Dazu gehört auch die sexuelle Ausbeutung von Frauen.

Teilweise werden Mahnungen zu früh herausgeschickt und es wird eine zu hohe Mahngebühr gefordert. Drei Euro sind im internationalen Vergleich schon viel Geld. Eine höhere Gebühr ist nicht erlaubt eigentlich, weil der Zahlungsverzug beeinhaltet nicht unbedingt ein Eigenverschulden.

Nachzahlungen wie sie die GEZ fordert sind grundsätzlich nicht erlaubt, weil jemand ohne Einkommen kann hinterher nicht noch 500 Euro zahlen. Die GEZ hätte bereits dann zu Beginn der neuen Vereinbarung über die Haushaltsabgabe sich melden müssen. Sie kann und darf hinterher nichts fordern. Sie versuchen wahrscheinlich sich ihre Gesprächs- und Kaffestunden bezahlen zu lassen. Manche  Menschen sind zu teuer. Das ist mit ihnen nicht leistbar.

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