Verboten sind Formen der Überteuerung, wie z.B. Wucher, Ausbeutung und Ausnutzung ohne Bezahlung. Dazu gehört auch die sexuelle Ausbeutung von Frauen.
Teilweise werden Mahnungen zu früh herausgeschickt und es wird eine zu
hohe Mahngebühr gefordert. Drei Euro sind im internationalen Vergleich
schon viel Geld. Eine höhere Gebühr ist nicht erlaubt eigentlich, weil
der Zahlungsverzug beeinhaltet nicht unbedingt ein Eigenverschulden.
Nachzahlungen
wie sie die GEZ fordert sind grundsätzlich nicht erlaubt, weil jemand
ohne Einkommen kann hinterher nicht noch 500 Euro zahlen. Die GEZ hätte
bereits dann zu Beginn der neuen Vereinbarung über die Haushaltsabgabe
sich melden müssen. Sie kann und darf hinterher nichts fordern. Sie versuchen wahrscheinlich sich ihre Gesprächs- und Kaffestunden bezahlen zu lassen. Manche Menschen sind zu teuer. Das ist mit ihnen nicht leistbar.
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